Versand- und Zahlungsinformationen
Alle Informationen zu unseren Versand- und Zahlungsbedingungen.
Lieferbedingungen
Lieferung und Zahlung
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Rülke GmbH sind im Bestellformular bzw. der Produktbeschreibung näher ausgewiesen. Es gibt keine Mindestbestellmenge.
Sendungen ab einem Warenwert von 250,00 EUR (Warenwert) werden frei Empfangsort geliefert.
Auslandslieferungen mit diesem Warenwert efolgen frei deutsche Grenze oder F.O.B. deutscher Seehafen. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.
Alle außerhalb des Machtbereichs der Lieferfirma liegende Bedingungen (z.B. Streik, Aussperrung, Behinderung des Geld und Kreditverkehrs) gelten als höhere Gewalt und befreien die Firma für die Dauer des Zustandes von der Lieferpflicht. Forderungen auf Schadensersatz können in diesem Fall nicht gestellt werden.
Wir sind zu Teillieferungen in für Sie zumutbarem Umfang berechtigt. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Die Waren in unserem Onlineshop können Sie auf Wunsch per
- Rechnung
- Nachnahme (zzgl Nachnahmegebühr i.H.v. 5,60 €)
- Vorauskasse
- sofortüberweisung.de
- per Bankeinzug
bezahlen.
Lieferzeiten
Ware, die am Lager ist, kommt innerhalb von 5 Werktagen zum Versand. Sollte Ware nicht verfügbar sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung per Email. Die Vereinbarung längerer Lieferzeiten auf Ihren Wunsch ist möglich.
Bei Lieferverzug wird dem Abnehmer schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist mitgeteilt. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können Sie die Bestellung einfach stornieren (per Email, Post oder Fax). Ersatz für entgangenen Gewinn oder Aufwendungen wird nicht geleistet.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Rülke GmbH. Das Eigentümerrecht geht erst auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Warenlieferung getilgt hat. Bis zur vollständigen Bezahlung steht uns das Recht zur Rückforderung der Ware zu. Es gilt der einfache, erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt.
Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
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